Sprechblase
Sicher und gut vorbereitet aussagen ...
Wer in einem Strafverfahren als Zeuge oder Zeugin geladen wird, fühlt sich oft verunsichert oder überfordert. Als Fachanwältin für Strafrecht unterstütze ich Sie in dieser Situation und stehe Ihnen auf Wunsch als anwaltliche Begleitung zur Seite.
Ihre Rechte als Zeugin oder Zeuge ...
Das Gesetz räumt jeder Zeugin und jedem Zeugen das Recht ein, sich für eine Aussage anwaltlichen Beistand hinzuzuziehen. Dies kann in verschiedenen Situationen sinnvoll oder sogar notwendig sein – etwa wenn:
Ein Zeugnisverweigerungsrecht bestehen könnte z. B. bei Angehörigen
Ihre Aussage Auswirkungen auf ein eigenes Strafverfahren haben könnte
Sie unsicher oder emotional belastet sind und sich Unterstützung wünschen
Beratung & Begleitung ...
Ich kläre mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch, ob eine anwaltliche Begleitung zur Vernehmung in Ihrem Fall sinnvoll ist. Dabei informiere ich Sie verständlich über Ihre Rechte und Pflichten als Zeugin oder Zeuge – damit Sie gut vorbereitet und ohne unnötige Sorge aussagen können.
Gerne begleite ich Sie auf Wunsch auch persönlich zum Vernehmungstermin – als Ihre rechtliche Stütze.
Erreichbarkeit in Notfällen!
Im Falle einer Verhaftung, Durchsuchung oder vorläufigen Festnahme ist schnelles Handeln geboten. Sie erreichen mich daher in strafrechtlichen Notfällen außerhalb der Geschäftszeiten unter der Rufnummer 02171 3947907.
Sollten Sie mich ausnahmsweise einmal nicht erreichen können, steht Ihnen der Anwaltsnotdienst in Strafsachen des Kölner Anwaltvereins täglich 24 Stunden zur Verfügung.
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Jahre ErfahrungMeine Mandanten im Fokus ...
Ihre Aussage verdient Schutz – Ihr Recht auf Beistand ist mein Auftrag.
Ich sage Ihren Problemen den Kampf an ...
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