Strafrecht ...

Das Strafrecht umfasst diejenigen Rechtsnormen, durch die der Staat bestimmte Handlungen verbietet und mit einer Strafe als Rechtsfolge verknüpft. Als Ziel des Strafrechts gilt vor allem der Schutz bestimmter Rechtsgüter wie beispielsweise Leben und Eigentum sowie Sicherheit und Integrität des Staates und elementarer Werte des Gemeinschaftslebens. Im Strafverfahren geht es also darum, dass der Staat bestimmte Verhaltensweisen bestrafen will (z. B. Diebstahl, Körperverletzung, Betrug, Totschlag, usw.).

Zur Tätigkeit von Rechtsanwältin Güldner, Fachanwältin für Strafrecht gehören: Strafverteidigung, Nebenklagevertretung, Zeugenbeistand.

 

Strafverteidigung ...

Aus Verteidigersicht bedeutet die Tätigkeit im Strafverfahren Kampf für die Rechte der Beschuldigten.

Der / die Betroffene erfährt von einem gegen ihn / sie gerichteten Ermittlungsverfahren regelmäßig durch eine polizeiliche Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung oder aber durch Maßnahmen wie eine Durchsuchung oder Verhaftung.

Sie sollten sich bereits zu diesem Zeitpunkt, in dem Sie erstmals von dem gegen Sie gerichteten Verfahren Kenntnis erlangen und bevor Sie sich gegenüber den Ermittlungspersonen äußern, umgehend mit mir in Verbindung setzen. Denn mit jedem Schritt, den das Verfahren weiter fortschreitet, können die vielfältigen Verteidigungsmöglichkeiten sinken. Sie sollten daher – auch und gerade wenn die Vorwürfe aus Ihrer Sicht unberechtigt sind – nicht unüberlegt handeln. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann Ihnen Nachteile ersparen, die Sie in der oftmals sehr belastenden Situation als Beschuldigte/r nicht vorhersehen.

Ich erläutere Ihnen in einem persönlichen Gespräch gerne den weiteren Verfahrensgang, gebe Ihnen einen Überblick über denkbare Handlungsalternativen und übernehme Ihre Verteidigung von der Erstberatung bis zum Abschluss des Verfahrens. Hierzu gehören selbstverständlich auch Angaben dazu, welches Honorar im Falle meiner Beauftragung anfällt und ob die Vereinbarung eines Pauschal- oder Stundenhonorars angezeigt und sinnvoll ist. Grundsätzlich muss die Bezahlung der in Anspruch genommenen Dienstleistung vor Übernahme des Mandats gewährleistet sein.

Im Falle einer Verhaftung, Durchsuchung oder vorläufigen Festnahme ist schnelles Handeln geboten. Sie erreichen mich daher in strafrechtlichen Notfällen außerhalb der Geschäftszeiten unter der Rufnummer 02171 / 39 47 907.

Sollten Sie mich ausnahmsweise einmal nicht erreichen können, steht Ihnen der Anwaltsnotdienst in Strafsachen des Kölner Anwaltvereins täglich 24 Stunden zur Verfügung.

Strafprozessvollmacht PDF zum Download

 

 

 

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