Unfallabwicklung ...
Unter den Begriff des Verkehrsrechts ist in erster Linie die Abwicklung von Verkehrsunfällen zu fassen. Wussten Sie, dass im Falle eines unverschuldeten Unfalls der Schadensersatzanspruch auch die Beauftragung eines Rechtsanwalts / einer Rechtsanwältin umfasst? Bei eindeutiger Haftung Ihres Unfallgegners übernimmt dessen Versicherung auch die Gebühren für meine Tätigkeit. Das bedeutet für Sie, dass Sie die gesamte Abwicklung des Unfalls durch mich vornehmen lassen und sich so weiteren Ärger ersparen können.
Auch in Fällen, in denen kein eindeutiges Alleinverschulden des Unfallgegners gegeben ist, empfiehlt es sich, die von der gegnerischen Versicherung angesetzte Haftungsquote nicht blind zu akzeptieren, sondern anwaltlich überprüfen zu lassen.
Des Weiteren helfe ich Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte, wenn Probleme im Zusammenhang mit dem Kauf eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeugs auftreten.