Zeugenbeistand ...

Sofern Sie als Zeuge / Zeugin in einem Strafverfahren beteiligt sind, stehe ich Ihnen gerne beratend zur Verfügung und begleite Sie auf Wunsch als Zeugenbeistand zu den Vernehmungsterminen.

Dies kann z. B. von Bedeutung sein, wenn Sie sich durch Ihre Aussage selbst der Gefahr der Strafverfolgung aussetzen könnten, wenn ein Zeugnisverweigerungsrecht in Betracht kommt oder auch, wenn Sie sich mit der Situation einfach überfordert fühlen.

Das Gesetz räumt jedem Zeugen / jeder Zeugin das Recht ein, einen anwaltlichen Beistand zu Rate zu ziehen. Über Ihre Rechte als Zeuge / Zeugin und zu der Frage, ob eine anwaltliche Begleitung zu Ihrer Vernehmung sinnvoll erscheint, informiere ich Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.

 

 

 

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