Rechts­anwältin Güldner übernimmt auch Pflicht­verteidigungen!

Wenn Sie in einem Strafverfahren vom Gericht aufgefordert werden, eine/n Verteidiger/in zu benennen, sollten Sie hiervon unbedingt fristgerecht Gebrauch machen. Nur so haben Sie die Möglichkeit, von einer Person Ihrer Wahl und Ihres Vertrauens verteidigt zu werden.